Auditierung durch das LBA
Für Unternehmen, die Waren per Luftfracht versenden, stehen mit den EU-Maßnahmen seit 29. April 2010 umfangreiche Veränderungen an. Neu: Um weiterhin die Vereinfachungen, die mit dem Status „Bekannter Versender“ verbunden sind nutzen zu können, ist zukünftig eine Auditierung durch das LBA notwendig.
Wer ist betroffen?
Von der EU-Luftsicherheits-verordnung VO EG Nr. 300/2008 und deren Durchführungsbestimmungen sind alle Unternehmen sowie deren Mitarbeiter betroffen, die den Warenversand per Luftfracht beauftragen bzw. durchführen. Das bedeutet jeder Mitarbeiter, der in Kontakt mit der Ware steht, egal ob physisch oder im Rahmen der Dokumentation, muss speziell unterwiesen werden. Betroffen sind zum Beispiel: Mitarbeiter im
Versandbüro, Sicherheitspersonal, Lagermitarbeiter und Verpacker, die in Kontakt mit Luftfracht kommen sowie Transportdienstleister. Auch die physische Sicherheit bei Produktion und Transport werden untersucht.
Was ist zu tun?
„Bekannte Versender“ müssen einen Nachweis über Ihre Vertrauenswürdigkeit und die Ihrer Geschäftspartner erbringen. Dokumentiert, gepflegt und überwacht werden die Maßnahmen im Luftfrachtsicherheitsprogramm. Der „Bekannte Versender“ muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, z.B. Qualifizierung der Mitarbeiter, Sicherung und Schutz der Produktions- oder Logistikanlage sowie Schutz der Fracht. Entspechende Arbeits- und Organisationsanweisungen müssen dem „Bekannten Versender“ vorliegen. Das Luftfrachtsicherheitsprogramm wird dem Luftfahrtbundesamt vorgelegt.
AOB-Kompaktseminar:
Mi, 22.09.2010 | |
Do, 14.10.2010 | |
Di, 09.11.2010 | |
Mo, 29.11.2010 | |
Di, 14.12.2010 |
Do, 07.10.2010 | |
Di, 19.10.2010 | |
Di, 09.11.2010 | |
Di, 23.11.2010 | |
Mi, 08.12.2010 |
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