Zoll/Außenhandel

AOB berät und unterstützt Sie bei allen Prozessen rund um Zollabwicklung, Außenhandel, Exportkontrolle und Sanktionslistenprüfung. Wir unterstützen Sie, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, ob Ihr Unternehmen ...

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Sicherheit

bekannter Versender, TAPA, ISO 28000, AEO F. Die AOB berät und unterstützt im Umfeld Sicherheit in der Lieferkette.

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bekannter Versender

Für die behördliche Zulassung zum bekannten Versender sind neben der Erstellung des bekannter Versender-Sicherheitsprogramms auch Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter erforderlich. Konkret bedeutet dies:

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Services

Sie benötigen Unterstützung in der operativen Abwicklung bestimmter Unternehmensprozesse wie z. B. bei der Erstellung von ATLAS-Ausfuhranmeldungen oder der Prüfung von ...

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AOB steht für mehr als nur Beratung!

Wir beraten Sie kompetent zu den Themen

  • Außenwirtschaft
  • Unternehmenssicherheit
  • Unternehmensorganisation/­Managementsysteme

Wo liegt das „mehr“?

In der Kombination von Beratung und operativer Unterstüztung Ihrer gesamten Außenwirtschaftsprozesse.

Unter dem Menüpunkt Services finden Sie Informationen, wie wir Ihnen Arbeit abnehmen können in den Bereichen

  • Außenhandelsabwicklung
  • Adressqualifizierung
  • Externer Datenschutz

Aus aktuellem Anlass

Externer Beauftragter für die Sicherheit

Alle Unternehmen, die den Status bekannter Versender beantragen wollen oder bereits als bekannter Versender zugelassen sind, benötigen einen Beauftragten für die Sicherheit (BfS). Nach aktueller Auffassung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ist es diesen Unternehmen nun möglich, den Beauftragten für die Sicherheit (nach Kapitel 11.2.5 der VO (EU) Nr. 185/2010) auch extern zu bestellen.

AOB stellt Ihnen den Beauftragten für die Sicherheit und hilft Ihnen damit, Ihr Unternehmen zu entlasten. Der externe Beauftragte für die Sicherheit der AOB führt den Status im Unternehmen ein, entlastet Ihr Unternehmen, überwacht das bekannte Versender-Sicherheitsprogramm (bVSP) und stellt die Einhaltung der behördlichen Anforderungen an die bekannten Versender sicher.

Ihre Vorteile

Die Schulungsaufwände werden reduziert, das ständige Vorhalten von Fachwissen und der Aufwand, dieses laufend aufzufrischen, entfallen. Die üblicherweise dafür vorgesehenen Mitarbeiter (z. B. Logistikleiter, Teamverantwortliche in der Logistik, Lager- oder Versandleiter) können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und sind nicht zusätzlich mit der Pflege des bVSP belastet.
Die AOB Beauftragten für die Sicherheit sind selbstverständlich alle gemäß Kapitel 11.2.5 der VO (EU) Nr. 185/2010 geschult und verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umfeld Sicherheit und Logistik. Sie bilden sich regelmäßig fort und sind i. d. R. zustätzlich vom LBA zugelassene Trainer, mindestens für das Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) Nr. 185/2010, die 4 Std. Schulung. Daher übernehmen sie hier auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter mit Wissen und Zugang zu der Luftfracht.

Unsere Leistungen

  • Stellung des externen Beauftragten für die Sicherheit
  • Pflege, Überwachung und Monitoring des bVSP
  • Jährliche Überwachungsaudits
  • Telefonischer Support
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter nach Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) Nr. 185/2010
  • Einsatz des AOB bVSP-Monitors
  • Überwachung der reglementierten Beauftragten und der Transporteure
  • Regelmäßige Präsenz im Unternehmen (in Abstimmung mit dem Kunden)

Ihre Vorteile

  • Kalkulierbare Kosten
  • Deutlich reduzierter interner Aufwand
  • Vorteile durch unsere langjährige Erfahrung
  • Optimale Verwaltung und Absicherung Ihres Status bekannter Versender
  • Weniger Schulungsaufwand und Kostenersparnis

Stichwort AOB bVSP-Monitor

Durch den Einsatz des AOB bVSP-Monitors wird der Vor-Ort-Kontrollaufwand des externen Beauftragten für die Sicherheit deutlich reduziert. Er hat so die Möglichkeit, von extern auf das Sicherheitsprogramm zuzugreifen und die Pflege, die Überwachung und das Monitoring durchzuführen. Seine Aufenthalte vor Ort werden somit auf das Sinnvolle und Notwendige minimiert und die Qualität der Leistung wird zusätzlich erhöht.

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Unser Top-Thema: bekannter Versender

bekannter Versender

Für bekannte Versender werden sich die Vorschriften der Luftfrachtabwicklung nach dem 28.04.2013 ändern.

Antworten auf Ihre etwaigen Fragen zum Themenkomplex „bekannter Versender” haben wir für Sie auf unseren Sonderseiten zusammengefasst:

Hintergrundinformationen zu den Verordnungen

Status bekannter Versender und die Konsequenzen

Sicherheitsprogramm

Schulungen für die Mitarbeiter

Software-Tool zur Pflege des Sicherheitsprogramms

Bg